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Kooperationsmodell Märkische Schweiz
Beschreibung
Das Kooperationsmodell bildet eine Kompromissform zwischen dem Betreibermodell und anderen nicht-privatwirtschaftlichen Lösungen. Es beteiligt private Minderheitsgesellschafter am Anlageneigentum und vergibt den laufenden Anlagenbetrieb an private Betreiber, wodurch die mehrheitliche Beteiligung der Kommune am Anlageneigentum gesichert ist und gleichzeitig die unternehmerische Dispositionsfreiheit und den Wettbewerb bis hin zur Anlagenkonzeption ermöglicht.
Die Grundüberlegung im Kooperationsmodell ist es, der Gemeinde über die Mehrheitsbeteiligung an der Kooperationsgesellschaft eine kontinuierliche Einflussnahme zu sichern. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn eine Leistung zu vergeben ist, die nicht eindeutig definiert werden kann. Während z. B. beim Kläranlagenbetrieb eine klare Schnittstelle zwischen Kanal und einer privat geführten Kläranlage definiert werden kann, ist die Leistung bei Kanalinvestitionen und beim Kanalbetrieb nicht eindeutig abgrenzbar.
Dies liegt darin begründet, dass über den Zustand der Kanalisation in der Regel nur unvollständige Informationen bestehen und deshalb eine fest umschriebene Leistung gemäß einer VOL-Ausschreibung meist nicht vergeben werden kann.
Während Kommune und privater Gesellschafter zusammen die Eigentums- GmbH halten, soll im Kooperationsmodell die Betriebsführung an eine spezialisierte Firma aufgrund eines Betriebsführungsvertrages übertragen werden. Als Einzelkriterien für das Kooperationsmodell lassen sich anführen:
- kommunale Einflussmöglichkeit bleibt erhalten,
- privatwirtschaftliche Managementmethoden und Anreizsysteme sowie problemlos realisierbare Verbundvorteile eröffnen im laufenden Betrieb die Möglichkeit höherer Wirtschaftlichkeit bei gleichzeitiger Erfüllung vorgegebener ökologischer Standards,
- Querverbund mit anderen Medienträgern ist möglich und führt zu Größenvorteilen bei der Anlagenerstellung und damit zur Kapitalkostendegression,
- Liquiditätsvorteile in der Phase der Investitionsrealisierung, insbesondere aus der Möglichkeit des Vorsteuerabzuges im Abwasserbereich,
- Möglichkeiten der Einbeziehung privatwirtschaftlicher Finanzierungsalternativen bei der Investitionsfinanzierung
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Sprechzeiten Wasserverband Märkische Schweiz Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag nur Telefonisch 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
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