Weitere Preise

1. Trinkwasser (Frischwasser)

Mahnverfahren: Etwaige nach der 2. Mahnung anfallende Inkassokosten sind durch den Kunden zu erstatten.                                

Kassierungsbemühung: 30,00 €

Verzugszinsen: Der WVMS berechnet dem KundenVerzugszinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB.

 

Absperren eines Anschlusses: 50,00 €

 

zeitweilige Stilllegung eines Hausanschlusses bis zu einem Jahr: 50,00 €

 

Bei Stilllegung eines Hausanschlusses zur Gefahrenabwendung auf Veranlassung des Kunden oder des Versorgungsunternehmens werden dem Grundstückseigentümer die tatsächlich entstehenden Kosten für die erforderlichen Leistungen in Rechnung gestellt.

 

Wiederinbetriebnahme eines zeitweilig stillgelegten Hausanschlusses bis zu einem Jahr oder gesperrten Hausanschlusses: 50,00 €

 

Bei Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung eines Hausanschlusses zur Gefahrenabwendung auf Veranlassung des Kunden oder des Versorgungsunternehmens werden dem Grundstückseigentümer die tatsächlich entstehenden Kosten für die erforderlichen Leistungen in Rechnung gestellt.

 

Absetzzähler

- Abnahme und Verplombung eines Absetzzählers: 25,00 €

- Abnahme und Verplombung eines Eigenförderungszählers: 25,00 €

 

Wechselung eines Wasserzählers zum Zwecke der Zählerprüfung im Kundenauftrag bei Negativbefund:

bis Qn 6,0:  75,00 €

größere Wasserzähler: nach Aufwand

        

Zuzüglich zu den Zählerwechselkosten trägt der Kunde bei Negativbefund die Kosten der externen Zählerüberprüfung.

 

Wasserzählereinbau für Erschließungsgebiete

- je Zähler bis Qn 6,0: 180,50 €

- größere Wasserzähler: nach Aufwand

 

Sonstige Leistungen

Für alle Leistungen und Aufwendungen zur Erteilung von Genehmigungen, der damit im Zusammenhang stehenden Leistungen (Begutachtungen, Begehungen, Beratungen, Stellungnahmen usw.), oder sonstige Leistungen, die auf Antrag oder im Auftrag von Kunden erbracht werden, sind dem WVMS die dabei entstehenden Kosten folgendermaßen zu erstatten:

 

 1.      Bearbeitung von schriftlichen Voranfragen zu Anschlussmöglichkeiten an die Wasserversorgungsanlagen: 0 €

 2.      Bearbeitung von schriftlichen Anträgen zu Anschlussmöglichkeiten an       Wasserversorgungsanlagen: 25 €

 3.      Bearbeitung von schriftlichen Anträgen zur Errichtung eines Unterzählers (Gartenwasserzähler): 25 €

 4.      Bearbeitung von Schachtscheinen ohne Begehung: 17 €

 5.      Eintragungen und Übermittlung zum Leitungsbestand: 17 €

 6.      Bearbeitung von Schachtscheinen mit Begehung: 45 €

 7.      Einfache Zustimmung ohne Begutachtung: 25 €

 8.      Stellungnahmen zu Bauvorhaben: 25 €

 9.      Standortberatung bzw. Trassenbegehung (je angefangene halbe Stunde): 18 €

10.     Zustimmung mit Begutachtung (je angefangene halbe Stunde): 18

11.     Bearbeitung von Anträgen zum Anschluss an die Trinkwasserversorgung: 25

12.     Erteilung einer Befreiung bzw. Teilbefreiung vom Anschluss- und/oder Benutzungszwang bei der Wasserversorgung: 25 €

13.     Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht ein anderes Entgelt festgesetzt ist                          

         je angefangene halbe Stunde 18 € zzgl. eventuell anfallender Kosten Dritter

14.     Erteilung einer Zweitausführung von Genehmigungen, Erlaubnissen, Bescheiden, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen – pauschal 15 € zzgl. eventuell anfallender Kosten Dritter

 

Soweit andere als die vorstehend geregelten Leistungen zum Nutzen eines Beteiligten bzw. Kunden erbracht werden, werden berechnet:

 

Personalkosten (je angefangene halbe Stunde)

13,50 €/Std. für Sachbearbeiter

28,00 €/Std. für Ingenieurleistungen

- 18,00 €/Std. für Meister

 

Abschriften, Kopien/Plot, Vermessungsunterlagen

Ablichtungen und Computerausdrucke werden ab einem Aufwand von 10 Seiten berechnet:

- Ablichtungen/Computerausdruck DIN A 4, je Seite: 0,20 €

- Ablichtungen/Computerausdruck DIN A 3, je Seite: 0,25 €

Papierkopien/Plot vom Kartenwerk je Seite DIN A 2 bis DIN A 0 werden gemäß Aufwand in Rechnung gestellt.

 

Die Bereitstellung von Vermessungsunterlagen wird gemäß Aufwand in Rechnung gestellt.

 

Sonderleistungen

Für Schäden, die an Anlagen der Trinkwasserversorgung des WVMS verursacht werden, haftet der Verursacher in voller Höhe des entstandenen Schadens. Leistungen für die erforderlich werdende Schadensbeseitigung werden wie folgt in Rechnung gestellt:

 

Personalkosten: 22,00 € (je angefangene halbe Stunde)

 

Kosten für den Einsatz von Fahrzeugen

- je gefahrenen km: 0,85 €

- je Stand-Stunde:  5,50 €

 

Material wird mit dem Einkaufspreis in Rechnung gestellt.

 

Sonstige Bauleistungen

Sonstige Bauleistungen gemäß §10 AVBWasserV werden nach den tatsächlich entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.

 

Auf alle Preise wird die Mehrwertsteuer mit dem jeweils gültigen Steuersatz berechnet.

 

 

2. Schmutzwasser

Mahnverfahren: Etwaige nach der 2. Mahnung anfallende Inkassokosten sind durch den Kunden zu erstatten.

Kassierungsbemühung: 30 €

Verzugszinsen: Der WVMS berechnet dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB.

Sonstige Leistungen

Für alle Leistungen und Aufwendungen zur Erteilung von Genehmigungen und der damit im Zusammenhang stehenden Leistungen (Begutachtungen, Begehungen, Beratungen, Stellungnahmen usw.) oder sonstige Leistungen, die auf Antrag oder im Auftrag von Anschlussnehmern erbracht werden, sind dem WVMS die dabei entstehenden Kosten folgendermaßen zu erstatten:

 

 1.    Bearbeitung von schriftlichen Voranfragen zu Anschlussmöglichkeiten an die Schmutzwasserentsorgungsanlagen: 0 €

 2.    Bearbeitung von schriftlichen Anträgen zu Anschlussmöglichkeiten an Schmutzwasserentsorgungsanlagen: 25 €

 3.    Bearbeitung von schriftlichen Anträgen zur Errichtung eines Absetzzählers (Gartenwasserzähler): 25 €

 4.    Bearbeitung von Schachtscheinen ohne Begehung: 17 €

 5.    Eintragungen und Übermittlung zum Leitungsbestand: 17 €

 6.    Bearbeitung von Schachtscheinen mit Begehung: 45 €

 7.    Einfache Zustimmung ohne Begutachtung: 25 €

 8.    Stellungnahmen zu Bauvorhaben: 25 €

 9.    Standortberatung bzw. Trassenbegehung (je angefangene halbe Stunde): 18 €

10.    Zustimmung mit Begutachtung je angefangene halbe Stunde): 18 €

11.    Erteilung einer Befreiung bzw. Teilbefreiung vom Anschluss- und/oder Benutzungszwang bei Schmutzwasserentsorgung: 25 €

12.    Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht ein anderes Entgelt festgesetzt ist je angefangene halbe Stunde 18 € zzgl. eventuell anfallender Kosten Dritter

13.    Erteilung einer Zweitausführung von Genehmigungen, Erlaubnissen, Bescheiden, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen – pauschal 15 € zzgl. eventuell anfallender Kosten Dritter

14.    Bearbeitung von schriftlichen Anträgen zur Errichtung von Kleinkläranlagen, pauschal 20 €

15.    Genehmigungen zur Einleitung von Schmutzwasser (Entwässerungsgenehmigung gewerblicher Art in die öffentliche Abwasseranlage)- pauschal zzgl. Kosten Dritter bei Analyse- und/oder Beschaffungsaufwand: 25 €

16.    Entnahme und Untersuchung von Abwasserproben, die durch satzungswidrige Benutzung oder satzungswidrige Handlungen des Schmutzwassereinleiters erforderlich werden: nach Aufwand

 

Soweit andere als die vorstehend geregelten Leistungen zum Nutzen eines Beteiligten bzw. Kunden erbracht werden, werden berechnet:

 

Personalkosten (je angefangene halbe Stunde)

- 13,50 €/Std. für Sachbearbeiter

28,00 €/Std. für Ingenieurleistungen

- 18,00 €/Std. für Meister

 

Abschriften, Kopien, Plots, Vermessungsunterlagen:

- Ablichtungen/Computerausdrucke je Seite DIN A4 (Berechnung erfolgt ab einem Aufwand von 10 Seiten): 0,20 € 

- Ablichtungen/Computerausdrucke je Seite DIN A3 (Berechnung erfolgt ab einem Aufwand von 10 Seiten): 0,25 € 

- Papierkopien/Plots vom Kartenwerk je Seite DIN A2 – DIN A0: nach Aufwand 

- Bereitstellung von Vermessungsunterlagen: nach Aufwand                                                                                  

 

Sonderleistungen

Für Schäden, die an Anlagen der Schmutzwasserversorgung des WVMS verursacht werden, haftet der Verursacher in voller Höhe des entstandenen Schadens. Leistungen für die erforderlich werdende Schadensbeseitigung werden wie folgt in Rechnung gestellt:

Personalkosten: 22,00 € (je angefangene halbe Stunde)

 

Kosten für den Einsatz von Fahrzeugen

- je gefahrenen km: 0,85 €

- je Stand-Stunde:  5,50 €

 

Material wird mit dem Einkaufspreis in Rechnung gestellt.

 

Sonstige Bauleistungen

Sonstige Bauleistungen werden nach den tatsächlich entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.

 

Auf alle Preise wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

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