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Wasserverband Märkische Schweiz
Hauptstraße 56/57
15377 Buckow (Märkische Schweiz)
Telefon: (033433) 6550
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Gebühr

Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Kommunen) erheben für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Gebühren (Benutzungsgebühren), wenn eine Einrichtung (z. B. öffentliche Wasserversorgung oder Abwasseranlage) dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient. Sie ist, im Gegensatz zur Steuer, eine unmittelbare Gegenleistung für laufende oder einmalige öffentlichen Leistungen.

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Sprechzeiten Wasserverband Märkische Schweiz
Dienstag

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag nur Telefonisch
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