Absetzzähler, Trinkwassernebenzählanlage

Die Installation von Nebenzählern kann durch den Grundstückseigentümer beim Wasserverband Märkische Schweiz für die Gartenbewässerung, die Viehhaltung und das Befüllen von Teichanlagen schriftlich beantragt werden.

Die Zustimmung ist kostenpflichtig (Bearbeitungsentgelt von 25,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer). Mit der Zustimmung erhält der Antragsteller eine Übersicht von Unternehmen (Installateurverzeichnis ) der Region, die beim Wasserverband Märkische Schweiz für Arbeiten an Wasserversorgungsanlagen zugelassen sind.

Die Installation sowie die Auswechselung des Nebenzählers nach Ablauf des Eichzeitraumes obliegt dem Grundstückseigentümer.

Nach Mitteilung über die Installation des Nebenzählers durch das vom Grundstückseigentümer beauftragte Unternehmen wird der am Nebenzähler gemessene Verbrauch bei der Jahresverbrauchsabrechnung bei den Kosten für die Abwasserentsorgung abgesetzt.

Folgende Kosten werden für Absetzzähler berechnet:

- Abnahme und Verplombung eines Absetzzählers: 25,00 €

- Abnahme und Verplombung eines Eigenförderungszählers: 25,00 €

- Wechselung eines Wasserzählers zum Zwecke der Zählerprüfung im Kundenauftrag bei Negativbefund:

   bis Qn 6,0: 75,00 €

  größere Wasserzähler: nach Aufwand

Zuzüglich zu den Zählerwechselkosten trägt der Kunde bei Negativbefund die Kosten der externen Zählerüberprüfung.

Wasserzählereinbau für Erschließungsgebiete:

je Zähelr bis Qn 6,0: 180,50 €

größere Wasserzähler: nach Aufwand

Wiederinbetriebnahme von Wasserversorgungsanlagen

Die Wiederinbetriebnahme von Trinkwasserversorgungsanlagen ist schriftlich durch den Grundstückseigentümer beim Wasserverband Märkische Schweiz zu beantragen.

Bei der Wiederinbetriebnahme wird vorher geprüft, ob der Trinkwasserhausanschluss noch funktionsfähig ist.

Wenn die Funktionsfähigkeit nicht mehr gegeben ist, kann es erforderlich werden, dass der Hausanschluss zu Lasten des Grundstückseigentümers ausgewechselt werden muss.

Dazu erfolgt nach Kostenermittlung ein Kostenangebot. Die entstehenden Kosten für Wiederinbetriebnahme sowie erforderliche Reparaturen bzw. die Auswechselung von Hausanschlüssen im Zusammenhang mit der Wiederinbetriebnahme trägt der Grundstückseigentümer.

Die Kosten für die Wiederinbetriebnahme eines zeitweilig stillgelegten Hausanschlusses bis zu einem Jahr oder gesperrten Hausanschlusses betragen 50,00 €.

Bei Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung eines Hausanschlusses zur Gefahrenabwendung auf Veranlassung des Kunden oder des Versorgungsunternehmens werden dem Grundstückseigentümer die tatsächlich entstehenden Kosten für die erforderlichen Leistungen in Rechnung gestellt.

Antrag Wiederinbetriebnahme zum Download

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