Befreiung vom Anschluss- und BenutzungszwangGemäß § 4 und § 6 der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser im Versorgungsgebiet des Wasserverbandes Märkische Schweiz vom 21.07.2009 unterliegen Grundstückseigentümer, an deren Grundstücke betriebsfertige Versorgungsleitungen liegen, dem Anschluss- und Benutzungszwang dieser Anlagen. Wird die Befreiung vom Anschlusszwang gemäß § 5 bzw. die Befreiung oder Teilbefreiung vom Benutzungszwang gemäß § 7 gleicher Satzung gewünscht, ist ein schriftlicher Antrag
unter Angabe der Gründe beim Wasserverband Märkische Schweiz einzureichen. Senden Sie diesen bitte schriftlich an Wasserverband Märkische Schweiz oder per Fax 033433 57362 bzw. per E-Mail info@wvms.de Bei Fragen kontaktieren Sie bitte unseren Kundenbetreuer: Herrn Gerhard Domann Telefon: 033433 65519 Gern hilft er Ihnen weiter. |