TarifeFolgende Fäkalwasserpreise werden einheitlich im gesamten Verbandsgebiet berechnet: Die Standardberechnung erfolgt mit 90 % des gemessenen Trinkwasserverbrauches mit einem Preis von
Bei den ausgewiesenen Preisen wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Auf Antrag kann ein Absetzzähler pro Trinkwasserhauptanschluss genehmigt werden. Die Zustimmung ist kostenpflichtig (Bearbeitungsentgelt von 23,01 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer). Mit der Zustimmung erhält der Antragsteller eine Übersicht von Unternehmen (Installateurverzeichnis) der Region, die beim Wasserverband Märkische Schweiz für Arbeiten an den Anlagen des Verbandes zugelassen sind. Die Installation
sowie die Auswechselung des Absetzzählers nach Ablauf des Eichzeitraumes obliegt dem Grundstückseigentümer. Die Fäkalberechnung erfolgt nach Einbau des Zählers mit 100 % des Trinkwasserverbrauches abzüglich der über den Absetzzähler gemessenen Menge. Die Geschäftszeit der Entsorgungsunternehmen ist Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Bei einer außerplanmäßigen Entsorgung außerhalb der Geschäftszeiten und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gelten gesonderte Regelungen. |