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Beschlüsse der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Märkische Schweiz vom 29.03.2010 Beschluss-Nr. 01/10 Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Märkische Schweiz beschließt auf ihrer Sitzung am 29.03.2010 die Satzung zur 1. Änderung der Verbandssatzung in der vorliegenden Fassung. Beschluss-Nr. 02/10 Auf Grund des § 7 Nummer 3 und des § 14 Absatz 14 Eigenbetriebsverordnung hat die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Märkische Schweiz durch Beschluss vom 29.03.2010 (Beschluss-Nr. 02/10) den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010 festgestellt: 1. Es betragen 1.1. Im Erfolgsplan Die Erträge 7.157.940 € Die Aufwendungen 6.809.880 € Der Jahresgewinn 348.060 € 1.2. Im Finanzplan Mittelzufluss/Mittelabfluss aus lfd. Geschäftstätigkeit 1.972.100 € Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit - 504.500 € Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit - 2.722.600 € 2. Es werden festgesetzt 2.1. Der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 € 2.2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2011 auf Netto 0 € 2.3. die Verbandsumlage auf 0 €
Beschluss-Nr. 03/10 Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Märkische Schweiz beschließt auf ihrer Sitzung am 29.03.2010 auf der Grundlage des § 21 der Satzung für die öffentliche Fäkalwasser- und Fäkalschlammentsorgung des Wasserverbandes Märkische Schweiz vom 21.07.2009 die 1. Änderung der Allgemeinen Entsorgungs- und Entgeltbedingungen für die öffentliche Fäkalwasser- und Fäkalschlammentsorgung in der vorliegenden Fassung. |