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Zählerwechsel
Hauptwasserzählerwechsel
Gemäß dem Eichgesetz § 2 (1) sind wir verpflichtet, geeichte Zähler zur Rechnungslegung zu verwenden. Zu diesem Zweck wird regelmäßig alle 6 Jahre Ihr Hauptwässerzähler kostenlos durch unsere WTE Betriebsgesellschaft mbH gewechselt.
Derzeit müssen noch Zähler mit dem Einbaudatum vom 31.12.2000 oder früher dringend ausgetauscht werden. Auch auf dem Deckel des Zählers ist das Ende der Eichfrist zu erkennen (meist eine gelbe Plakete, auf der das Jahr der nötigen Wechslung verzeichnet ist).
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserer WTE Betriebsgesellschaft mbH, wenn Ihr Hauptwasserzähler nicht mehr im Eichzeitraum liegt.
Kontaktdaten finden Sie hier
Gartenwasserzählerwechsel (Absetzzähler)
Auch Ihr Gartenwasserzähler (Absetzzähler) unterliegt dem Eichgesetz, da er zur Berechnung herangezogen wird. Sie werden von uns schriftlich zum Wechsel aufgefordert. Dabei werden Ihnen auch die autorisierten Unternehmen (Installateurverzeichnis) mitgeteilt.
Die Kosten tragen Sie als Eigentümer. Natürlich kann der Wechsel auch durch unsere WTE Betriebsgesellschaft mbH erfolgen, ist dann jedoch ebenfalls kostenpflichtig.
Das Installateurverzeichnis finden Sie hier
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Sprechzeiten Wasserverband Märkische Schweiz Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag nur Telefonisch 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
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