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Wechsel des Wasserzählers Ihr Wasserzähler muss laut Eichgesetz alle sechs Jahre gewechselt werden. Die Auswechsel erfolgt nach Terminvereinbarung mit unserer WTE Betriebsgesellschaft mbH. Das gleiche gilt für den Hauptwasserzähler nachgeschalteten Messeinrichtungen, wie Absetzzähler (Gartenwasserzähler) als auch Eigenförderungszähler (Abwassermengenzähler). Zum Wechsel von Absetz- und Eigenförderungszählern vereinbaren Sie bitte mit einem im nachstehenden aufgeführten Installateurunternehmen einen Termin. Der Wechsel dieser Zähleinrichtungen ist kostenpflichtig und wird Ihnen durch das jeweilige Unternehmen in Rechnung gestellt. Zu welchem Zeitpunkt die bei Ihrer Verbrauchsstelle installierten Messeinrichtungen ausgewechselt werden müssen, teilen wir Ihnen rechtzeitig schriftlich mit. Installateurverzeichnis Ansprechpartner Störungsdienst und Zählerwechsel
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Sprechzeiten Wasserverband Märkische Schweiz Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag nur Telefonisch 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
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