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Wasserverband Märkische Schweiz
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15377 Buckow (Märkische Schweiz)
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Entschädigungen im Zusammenhang mit der Eintragung von Leitungsrechten

Wenn Sie in den letzten Tagen eine Benachrichtigung von Amtsgericht Strausberg oder Bad Freienwalde (Grundbuchamt) über die Eintragung eines Leitungsrechtes für Leitungen oder Anlagen des Wasserverbandes Märkische Schweiz erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem Wasserverband Märkische Schweiz in Verbindung, um die Ihnen zustehende Entschädigung zu beantragen.

Dafür gilt folgende Verfahrensweise:

1. Antragsformular herunterladen, vollständig ausfüllen und unterschrieben an den Wasserverband Märkische Schweiz zurücksenden.

2. Bei mündlicher Vorsprache möglichst das ausgefüllte Antragsexemplar mitbringen.



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Sprechzeiten Wasserverband Märkische Schweiz
Dienstag

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag nur Telefonisch
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