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Wasserverband Märkische Schweiz
Hauptstraße 56/57
15377 Buckow (Märkische Schweiz)
Telefon: (033433) 6550
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Entgelte

Wasserpreis (Frischwasser)

  • Wasserpreis: 1,53 EUR/m³
  • Grundpreis: Die Berechnung erfolgt für den jeweiligen Zeitraum auf den Tag genau.

bis Zählergröße Qn 2,5  entspricht Q3:      4 m³/h    0,31 €/Tag
bis Zählergröße Qn   6   entspricht Q3:   10 m³/h    0,60 €/Tag
bis Zählergröße Qn 10   entspricht Q3:   16 m³/h    2,00 €/Tag
bis Zählergröße Qn 15   entspricht Q3:    25 m³/h
   2,50 €/Tag
bis Zählergröße Qn 40   entspricht Q3:    63 m³/h    3,00 €/Tag
bis Zählergröße Qn 60   entspricht Q3:  100 m³/h    4,00 €/Tag
Alle Zählergrößen > Qn 60 werden mit 6,00 €/Tag berchnet.

Auf alle Preise wird die Mehrwertsteuer mit dem jeweils gültigen Steuersatz berechnet.

Bei Verbundzählern wird der Grundpreis für die jeweilig verwendeten Zählernennweiten separat berechnet. 

Als Zähler werden standardmäßig Mehrstrahlzähler eingesetzt. Auf Verlangen des Kunden ist ebenfalls der Einsatz von Ringkolbenzählern als auch elektronischen fernauslesbaren Ultraschallwasserzählern möglich, wobei die Kosten der Messeinrichtung durch den Kunden zu tragen sind.

Einzeldienstleistungen

Mahnverfahren: Etwaige nach der 2. Mahnung anfallende Inkassokosten sind durch den Kunden zu erstatten.

Kassierungsbemühung: 30,00 €

Verzugszinsen: Der WVMS berechnet dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB.

 

Absperren eines Anschlusses: 50,00 €

 

zeitweilige Stilllegung eines Hausanschlusses bis zu einem Jahr: 50,00 €

 

Bei Stilllegung eines Hausanschlusses zur Gefahrenabwendung auf Veranlassung des Kunden oder des Versorgungsunternehmens werden dem Grundstückseigentümer die tatsächlich entstehenden Kosten für die erforderlichen Leistungen in Rechnung gestellt.

 

Wiederinbetriebnahme eines zeitweilig stillgelegten Hausanschlusses bis zu einem Jahr oder gesperrten Hausanschlusses: 50,00 €

 

Bei Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung eines Hausanschlusses zur Gefahrenabwendung auf Veranlassung des Kunden oder des Versorgungsunternehmens werden dem Grundstückseigentümer die tatsächlich entstehenden Kosten für die erforderlichen Leistungen in Rechnung gestellt.

 

Absetzzähler

- Abnahme und Verplombung eines Absetzzählers: 25,00 €

- Abnahme und Verplombung eines Eigenförderungszählers: 25,00 €

 

Wechselung eines Wasserzählers zum Zwecke der Zählerprüfung im Kundenauftrag bei Negativbefund:

- bis Qn 6,0: 75,00 €

- größere Wasserzähler: nach Aufwand

        

Zuzüglich zu den Zählerwechselkosten trägt der Kunde bei Negativbefund die Kosten der externen Zählerüberprüfung.

 

Wasserzählereinbau für Erschließungsgebiete

- je Zähler bis Qn 6,0:  180,50 €

- größere Wasserzähler: nach Aufwand

 

Sonstige Leistungen

Für alle Leistungen und Aufwendungen zur Erteilung von Genehmigungen, der damit im Zusammenhang stehenden Leistungen (Begutachtungen, Begehungen, Beratungen, Stellungnahmen usw.), oder sonstige Leistungen, die auf Antrag oder im Auftrag von Kunden erbracht werden, sind dem WVMS die dabei entstehenden Kosten folgendermaßen zu erstatten:

 

 1.      Bearbeitung von schriftlichen Voranfragen zu Anschlussmöglichkeiten an die Wasserversorgungsanlagen: 0 €

 2.      Bearbeitung von schriftlichen Anträgen zu Anschlussmöglichkeiten an die Wasserversorgungsanlagen: 25 €

 3.      Bearbeitung von schriftlichen Anträgen zur Errichtung eines Unterzählers (Gartenwasserzähler): 25 €

 4.      Bearbeitung von Schachtscheinen ohne Begehung: 17 €

 5.      Eintragungen und Übermittlung zum Leitungsbestand: 17 €

 6.      Bearbeitung von Schachtscheinen mit Begehung: 45 €

 7.      Einfache Zustimmung ohne Begutachtung: 25 €

 8.      Stellungnahmen zu Bauvorhaben: 25 €

 9.      Standortberatung bzw. Trassenbegehung (je angefangene halbe Stunde): 18 €

10.     Zustimmung mit Begutachtung (je angefangene halbe Stunde): 18 €

11.     Errbeitung von Anträgen zum Anschluss an die Trinkwasserversorgung: 25 €

12.     Erteilung einer Befreiung bzw. Teilbefreiung vom Anschluss- und/oder Benutzungszwang bei der Wasserversorgung:  25 €

13.     Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht ein anderes Entgelt festgesetzt ist                          

         je angefangene halbe Stunde 18 € zzgl. eventuell anfallender Kosten Dritter

14.     Erteilung einer Zweitausführung von Genehmigungen, Erlaubnissen, Bescheiden, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen – pauschal 15 € zzgl. eventuell anfallender Kosten Dritter

 

Soweit andere als die vorstehend geregelten Leistungen zum Nutzen eines Beteiligten bzw. Kunden erbracht werden, werden berechnet:

 

Personalkosten (je angefangene halbe Stunde)

- 13,50 €/Std. für Sachbearbeiter

28,00 €/Std. für Ingenieurleistungen

- 18,00 €/Std. für Meister

 

Abschriften, Kopien/Plot, Vermessungsunterlagen

Ablichtungen und Computerausdrucke werden ab einem Aufwand von 10 Seiten berechnet:

- Ablichtungen/Computerausdruck DIN A 4, je Seite: 0,20 €

- Ablichtungen/Computerausdruck DIN A 3, je Seite: 0,25 €

- Papierkopien/Plot vom Kartenwerk je Seite DIN A 2 bis DIN A 0 werden gemäß Aufwand in Rechnung gestellt.

 

Die Bereitstellung von Vermessungsunterlagen wird gemäß Aufwand in Rechnung gestellt.

 

Sonderleistungen

Für Schäden, die an Anlagen der Trinkwasserversorgung des WVMS verursacht werden, haftet der Verursacher in voller Höhe des entstandenen Schadens. Leistungen für die erforderlich werdende Schadensbeseitigung werden wie folgt in Rechnung gestellt:

 

Personalkosten: 22,00 € (je angefangene halbe Stunde)

 

Kosten für den Einsatz von Fahrzeugen:

- je gefahrenen km: 0,85 €

- je Stand-Stunde:  5,50 €

 

Material wird mit dem Einkaufspreis in Rechnung gestellt.

 

Sonstige Bauleistungen

Sonstige Bauleistungen gemäß §10 AVBWasserV werden nach den tatsächlich entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. 

Auf alle Preise wird die Mehrwertsteuer mit dem jeweils gültigen Steuersatz berechnet.

Baukostenzuschuss

Die Erhebung des Baukostenzuschusses erfolgt in Abhängigkeit von der Anschlussnennweite des Trinkwasserhausanschlusses.
Allgemein bei Errichtung eines Einfamilienhauses beträgt die Anschlussnennweite 25 mm (1").

Anschlussnennweite 25 mm ( 1" ) 520,00 €
Anschlussnennweite 32 mm ( 1 1/4" ) 600,00 €
Anschlussnennweite 40 mm ( 1 1/2" ) 670,00 €
Anschlussnennweite 50 mm ( 2" ) 1.290,00 €
Anschlussnennweite 80 mm ( 3" ) 4.100,00 €
Anschlussnennweite 100 mm ( 4" ) 5.150,00 €
Anschlussnennweite 150 mm ( 6" ) 6.150,00 €
Anschlussnennweite über 150 mm 7.680,00 €

Auf alle Preise wird die Mehrwertsteuer mit dem jeweiligen Steuersatz berechnet.

Hausanschlusskosten

Die Hausanschlusskosten für die Herstellung der Hausanschlüsse werden für die Anschlüsse bis 40 mm Nennweite auf der Grundlage der durchschnittlichen Anschlusskosten im Versorgungsgebiet des Wasserverbandes Märkische Schweiz pauschalisiert.

Für die Herstellung der Anschlussleitung von der Hauptleitung bis einschließlich der Wasserzählergarnitur werden berechnet:

1. Herstellungskosten für den Hausanschluss im öffentlichen Bereich:

Anschlussnennweite 25 mm ( 1" ) 420,50 €
Anschlussnennweite 32 mm ( 1 1/4" ) 490,00 €
Anschlussnennweite 40 mm ( 1 1/2" ) 570,00 €

2. Herstellungskosten für den Hausanschluss auf dem Privatgrundstück: 42,50 €/m

3. Lieferung und Einbau der Wasserzählergarnitur: 180,50 €

Alle Hausanschlusskosten zuzüglich geltender Mehrwertsteuer.

Die Hausanschlusskosten für die Herstellung von Trinkwasserhausanschlüssen mit einer Nennweite > 40 mm werden auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten gegenüber dem Antragsteller abgerechnet. Ein entsprechender Kostenvoranschlag wird vor Anschlussherstellung dem Antragsteller unterbreitet.




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Sprechzeiten Wasserverband Märkische Schweiz
Dienstag

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
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