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Wasserverband Märkische Schweiz
Hauptstraße 56/57
15377 Buckow (Märkische Schweiz)
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Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Gemäß § 4 und § 6 der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser im Versorgungsgebiet des Wasserverbandes Märkische Schweiz vom 21.07.2009  unterliegen Grundstückseigentümer, an deren Grundstücke betriebsfertige Versorgungsleitungen liegen, dem Anschluss- und Benutzungszwang dieser Anlagen.

Wird die Befreiung vom Anschlusszwang gemäß § 5 bzw. die Befreiung oder Teilbefreiung vom Benutzungszwang gemäß § 7 gleicher Satzung gewünscht, ist ein schriftlicher Antrag  unter Angabe der Gründe beim Wasserverband Märkische Schweiz einzureichen.

Senden Sie diesen bitte schriftlich an

Wasserverband Märkische Schweiz
Hauptstraße 56/57
15377 Buckow (Märkische Schweiz)

oder per Fax 033433 57362 bzw. per E-Mail info@wvms.de

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte unseren Kundenbetreuer:

Herrn Gerhard Domann

Telefon: 033433 65519
Telefax: 033433 57362

Gern hilft er Ihnen weiter.


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