Entgelte
Schmutzwasser
- Arbeitspreis: 3,80 €/m³
- Grundpreis: 7,67 €/Monat
- Der Grundpreis beträgt je Schmutzwasserhausanschluss unter Beachtung der Anschlussweite
- bis DN 150 mm 0,25 €/Tag
- bis DN 200 mm 0,34/ €/Tag
- über DN 200 mm nach Sondervereinbarung
Mahnverfahren: Etwaige nach der 2. Mahnung anfallende Inkassokosten sind durch den Kunden zu erstatten.
Kassierungsbemühung: 30 €
Verzugszinsen: Der WVMS berechnet dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB.
Sonstige Leistungen
Für alle Leistungen und Aufwendungen zur Erteilung von Genehmigungen und der damit im Zusammenhang stehenden Leistungen (Begutachtungen, Begehungen, Beratungen, Stellungnahmen usw.) oder sonstige Leistungen, die auf Antrag oder im Auftrag von Anschlussnehmern erbracht werden, sind dem WVMS die dabei entstehenden Kosten folgendermaßen zu erstatten:
1. Bearbeitung von schriftlichen Voranfragen zu Anschlussmöglichkeiten an die Schmutzwasserentsorgungsanlagen: 0 €
2. Bearbeitung von schriftlichen Anträgen zu Anschlussmöglichkeiten an Schmutzwasserentsorgungsanlagen: 25 €
3. Bearbeitung von schriftlichen Anträgen zur Errichtung eines Absetzzählers (Gartenwasserzähler): 25 €
4. Bearbeitung von Schachtscheinen ohne Begehung: 17 €
5. Eintragungen und Übermittlung zum Leitungsbestand: 17 €
6. Bearbeitung von Schachtscheinen mit Begehung: 45 €
7. Einfache Zustimmung ohne Begutachtung: 25 €
8. Stellungnahmen zu Bauvorhaben: 25 €
9. Standortberatung bzw. Trassenbegehung (je angefangene halbe Stunde): 18 €
10. Zustimmung mit Begutachtung je angefangene halbe Stunde): 18 €
11. Erteilung einer Befreiung bzw. Teilbefreiung vom Anschluss- und/oder Benutzungszwang bei Schmutzwasserentsorgung: 25 €
12. Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht ein anderes Entgelt festgesetzt ist je angefangene halbe Stunde 18 € zzgl. eventuell anfallender Kosten Dritter
13. Erteilung einer Zweitausführung von Genehmigungen, Erlaubnissen, Bescheiden, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen – pauschal 15 € zzgl. eventuell anfallender Kosten Dritter
14. Bearbeitung von schriftlichen Anträgen zur Errichtung von Kleinkläranlagen, pauschal 20 €
15. Genehmigungen zur Einleitung von Schmutzwasser (Entwässerungsgenehmigung gewerblicher Art in die öffentliche Abwasseranlage)- pauschal zzgl. Kosten Dritter bei Analyse- und/oder Beschaffungsaufwand: 25 €
16. Entnahme und Untersuchung von Abwasserproben, die durch satzungswidrige Benutzung oder satzungswidrige Handlungen des Schmutzwassereinleiters erforderlich werden: nach Aufwand
Soweit andere als die vorstehend geregelten Leistungen zum Nutzen eines Beteiligten bzw. Kunden erbracht werden, werden berechnet:
Personalkosten (je angefangene halbe Stunde)
- 13,50 €/Std. für Sachbearbeiter
- 28,00 €/Std. für Ingenieurleistungen
- 18,00 €/Std. für Meister
Abschriften, Kopien, Plots, Vermessungsunterlagen:
Ablichtungen/Computerausdrucke je Seite DIN A4 (Berechnung erfolgt ab einem Aufwand von 10 Seiten): 0,20 €
Ablichtungen/Computerausdrucke je Seite DIN A3 (Berechnung erfolgt ab einem Aufwand von 10 Seiten): 0,25 €
Papierkopien/Plots vom Kartenwerk je Seite DIN A2 – DIN A0: nach Aufwand
Bereitstellung von Vermessungsunterlagen: nach Aufwand
Sonderleistungen
Für Schäden, die an Anlagen der Schmutzwasserversorgung des WVMS verursacht werden, haftet der Verursacher in voller Höhe des entstandenen Schadens. Leistungen für die erforderlich werdende Schadensbeseitigung werden wie folgt in Rechnung gestellt:
Personalkosten: 22,00 € (je angefangene halbe Stunde)
Kosten für den Einsatz von Fahrzeugen
- je gefahrenen km: 0,85 €
- je Stand-Stunde: 5,50 €
Material wird mit dem Einkaufspreis in Rechnung gestellt.
Sonstige Bauleistungen
Sonstige Bauleistungen werden nach den tatsächlich entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.
Auf alle Preise wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
Schmutzwasseranschluss
| 1 Gebäudevollgeschoss |
2.210 € |
| 2 Gebäudevollgeschosse |
2.454 € |
| 3 Gebäudevollgeschosse |
4.418 € |
4 Gebäudevollgeschosse 5 Gebäudevollgeschosse
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6.626 € 8.835 €
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Auf den Baukostenzuschuss wird keine Mehrwertsteuer berechnet.
Bei Fragen kontaktieren Sie unsere Ansprechpartner.
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