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Beschlüsse der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Märkische Schweiz vom 29.03.2010

 

 

Beschluss-Nr. 01/10

 

Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Märkische Schweiz beschließt auf ihrer Sitzung am 29.03.2010 die Satzung zur

1. Änderung der Verbandssatzung in der vorliegenden Fassung.

 

Beschluss-Nr. 02/10

 

Auf Grund des § 7 Nummer 3 und des § 14 Absatz 14 Eigenbetriebsverordnung hat die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Märkische Schweiz durch Beschluss vom 29.03.2010 (Beschluss-Nr. 02/10) den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010 festgestellt:

 

1.       Es betragen

1.1.     Im Erfolgsplan

     Die Erträge                                                         7.157.940 €

     Die Aufwendungen                                                    6.809.880 €

     Der Jahresgewinn                                                      348.060 €

1.2.     Im Finanzplan

     Mittelzufluss/Mittelabfluss aus lfd. Geschäftstätigkeit             1.972.100 €    

     Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit         -   504.500 €

     Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit        - 2.722.600 €

2.       Es werden festgesetzt

2.1.     Der Gesamtbetrag der Kredite auf                                    0 €

2.2.     Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

für das Jahr 2011 auf Netto                                                  0 €

2.3. die Verbandsumlage auf                                                  0 €

 

 

Beschluss-Nr. 03/10

 

Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Märkische Schweiz beschließt auf ihrer Sitzung am 29.03.2010 auf der Grundlage des

§ 21 der Satzung für die öffentliche Fäkalwasser- und Fäkalschlammentsorgung des Wasserverbandes Märkische Schweiz vom 21.07.2009

die 1. Änderung der Allgemeinen Entsorgungs- und Entgeltbedingungen für die öffentliche Fäkalwasser- und Fäkalschlammentsorgung

in der vorliegenden Fassung.

 

 



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