Information zur Sachlage der Trinkwassersituation in der Stadt Buckow (Märkische Schweiz)
Im Zusammenhang mit der ermittelten Grenzwertüberschreitung bei dem Parameter „Coliforme Bakterien“ im Trinkwassernetz der Stadt Buckow ist es uns nunmehr möglich, in Absprache mit den zuständigen Behörden, Aussagen über die aktuelle Situation und Erkenntnislage vorzunehmen.
Seit dem 13.07.2026 wurde aufgrund einer festgestellten geringfügigen Grenzwertüberschreitung ein Abkochgebot für die, zur Ortslage Stadt Buckow gehörenden, Trinkwasserkunden seitens der Gesundheitsbehörde des Landkreises Märkisch Oderland angeordnet.
Verbunden mit dieser behördlichen Anordnung ist eine ganze Reihe von Verhaltensregeln und auszuführenden Schritten die uns als dem zuständigen Wasserversorger auferlegt werden und die zwingend einzuhalten sind.
Zur aktuellen Situation:
Nach Feststellung einer Grenzwertüberschreitung beim Parameter coliforme Bakterien Mitte Juni 2026 bei einer routinemäßigen Untersuchung im Stadtgebiet Buckow wurde aufgrund von Geringfügigkeit (Zahl der ermittelten coliformen Bakterien in der Probe <= 10 Bakterien, Grenzwert coliforme Bakterien 0,00 mg/100 ml) erst einmal eine nochmalige Beprobung durchgeführt um ein fehlerhaftes Ergebnis der Erstbeprobung auszuschließen (Siehe Berichterstattung Bromid im Trinkwasser der Stadt Zehdenick).
Die labortechnische Auswertung der entnommenen Trinkwasserproben dauert in der Regel 2 volle Tage um eine verbindliche Aussage zum Beprobungsergebnis vornehmen zu können.
Aktuell werden 3 x wöchentlich Netzproben entnommen und sofort ausgewertet.
Bei der Suche nach der Verunreinigungsursache galt es im Zuge der vorgenommenen Spül- und Desinfektionsmaßnahmen zu klären handelt es sich bei der Verunreinigung um eine einmalige oder fortlaufende Verunreinigung.
Erst nach Durchführung umfangreichen Netz- und Anlagenspülungen und wiederholten Auswertungen von Labormessergebnissen war es uns möglich den Verunreinigungssachverhalt als fortlaufenden Eintrag zu definieren und den Eintragungsort einzugrenzen.
In diesem Eingrenzungsverfahren wurden wir fündig und führen entsprechende Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen in Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde durch.
Der betreffende Anlagenteil des Trinkwasserversorgungsnetzes konnte mit technischen Maßnahmen außer Betrieb genommen werden und wird nun separiert gereinigt.
Um das behördliche Abkochgebot wieder aufzuheben bedarf es der dreimaligen Einhaltung der Grenzwertvorgaben ( 0,00 coliforme Bakterien auf 100 ml Probe) an den im Stadtgebiet definierten Probeentnahmestellen.
Sollten die am heutigen Freitag, dem 17.07.2026 und am Montag, dem 20.07.2026 entnommenen Netzproben keine Grenzwertüberschreitungen mehr aufweisen obliegt es dem Gesundheitsamt nach Vorlage der Laborergebnisse frühestens zum Mittwoch, dem 22.07.2026 eine finale Entscheidung in der Sache zu fassen.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch noch einmal darauf verweisen, dass wir keine E-coliformen Bakterien (Fäkalbakterien) in unserem Leitungsnetz gefunden haben.
Die Gruppe der coliformen Bakterien definiert sich aus einer Vielzahl unterschiedlichster Bakterien. Viele davon sind fester Bestandteil unserer menschlichen Darmflora.
Der Gesetzgeber hat aufgrund der bestehenden Vielzahl unterschiedlichster coliformer Bakterien den Grenzwert mit 0,00 mg/100 ml Probe definiert.
Eine Ermittlung der ursächlichen coliformen Bakterienart gestaltet sich demzufolge sehr aufwendig, es sei denn man findet den bakterienverursachenden Eintrag und kann ihn definiert untersuchen.
In unserem Anwendungsfall läuft dieser Prozess aktuell in Zusammenarbeit mit dem betreuenden Wasserfachbüro.
Im Zusammenhang mit der Abkochanordnung erreichten uns nunmehr mehrere Anfragen zu Schadensersatzansprüchen.
Wir bitten zu entschuldigen, dass wir in der augenblicklichen Situation bis zur behördlichen Aufhebung der Abkochanordnung nicht unmittelbar auf jede Schadensregulierungsanzeige reagieren.
Wir haben unseren Haftpflichtversicherer über den Sachverhalt termingerecht informiert und werden nach Aufhebung der Abkochanordnung sofort den Kontakt zu unserem Versicherer bzgl. einer Bearbeitung der Schadensregulierungsanzeigen suchen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Ingmar Butschke
Geschäftsführer Wasserverband Märkische Schweiz
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Abkochgebot!
Das Trinkwasser im Bereich der Ortslage Buckow.
weist bakterielle Verunreinigungen auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden und Kontakt mit Schleimhäuten (z.B. Augen) ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Menschen mit geschwächtem Immunsystem (ältere Mitbürger, medikamentös bedingte Immunschwäche, Säuglinge, Kinder, Schwangere) sollten nicht duschen.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte besuchen Sie unsere Internetseite [https://www.wvms.de/aktuelle-stoerung] sowie die Internetseite des Landkreises MOL [https://www.maerkisch-oderland.de/service-aktuelles/aktuelles/pressemitteilungen]
Bitte schalten Sie Ihr Radio an und achten Sie auch auf Lautsprecherdurchsagen.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Falls Sie Fragen haben, besuchen Sie unsere Internetseite oder rufen uns an:
Wasserver- und Abwasserentsorgungsgesellschaft Märkische Schweiz mbH
Telefon: 0334336550
Internet: https://www.wvms.de/aktuelle-stoerung
Die Lage in Buckow hat sich in den Proben sichtlich verbessert. In Absprache mit dem Gesundheitsamt werden nochmals am 09.07.2026 Proben genommen um die Ergebnisse zu bestätigen. Neue Informationen werden am 13.07.2026 nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt, am späten Nachmittag veröffentlicht. Es gelten weiterhin die veröffentlichten Empfehlungen.
Seelow, 06.07.2026
Im Rahmen der laufenden Überwachung der Trinkwasserqualität wurden am 2. Juli 2026 weitere Kontrolluntersuchungen im Trinkwasserverteilungsnetz der Stadt Buckow durchgeführt. Die Ergebnisse liegen nun vor.
Die bislang umgesetzten Spülmaßnahmen haben bereits zu einer Verbesserung der Situation beigetragen. Die Ergebnisse der Nachkontrollen zeigen jedoch, dass weiterhin vereinzelt Beanstandungen vorliegen. Aus diesem Grund werden die Maßnahmen zur Ursachenklärung konsequent fortgesetzt.
Am heutigen Tag finden zusätzliche Vor-Ort-Begehungen im betroffenen Netzbereich sowie weitere Untersuchungen statt. Ziel ist es, die Ursache der wiederholt festgestellten Auffälligkeiten eindeutig zu ermitteln und die erforderlichen weiteren Schritte abzuleiten.
Die bereits veröffentlichten Empfehlungen zur Nutzung des Trinkwassers für die Bevölkerung gelten unverändert fort.
Zum Schutz der Bevölkerung empfiehlt das Gesundheitsamt bis auf Weiteres folgende Vorsichtsmaßnahmen in der Ortslage Buckow:
• Trinkwasser vor dem Verzehr sowie zur Zubereitung von Speisen mindestens drei Minuten sprudelnd abkochen oder abgepacktes Trinkwasser verwenden.
• Säuglingsnahrung ausschließlich mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser zubereiten.
• Für die Versorgung offener Wunden sowie zur Reinigung medizinischer Hilfsmittel wie Kontaktlinsen, Zahnspangen, Prothesen oder Inhalationsgeräte ausschließlich abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwenden.
• Auf eine ausreichende Chlorung von Poolwasser achten.
Coliforme Bakterien können unter anderem Magen-Darm-Beschwerden wie Erbrechen oder Durchfall verursachen. Gelangen sie in offene Wunden, können Entzündungen entstehen. Besonders empfindliche Personengruppen, wie Säuglinge, ältere Menschen sowie Menschen mit geschwächtem Immunsystem, sollten die Vorsichtsmaßnahmen konsequent beachten.
Die genannten Vorsichtsmaßnahmen gelten bis auf Weiteres. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen oder die Maßnahmen aufgehoben werden können, informieren das Gesundheitsamt und die WAMS die Öffentlichkeit umgehend.
(Bitte beachten Sie, dass dieser Service nur innerhalb unserer üblichen Bürozeiten zur Verfügung steht.)