Trink- und Schmutzwasser

Wasser (Frischwasser)

  • Wasserpreis: 1,62 EUR/m³ Netto (1,73 EUR/m³ Brutto)
  • Grundpreis:   Die Berechnung erfolgt für den jeweiligen Abrechnungszeitraum auf den Tag genau.
Q3: 4 m³/h
0,38 €/Tag Netto  (0,41 €/Tag Brutto)
Q3: 10 m³/h
0,67 €/Tag Netto  (0,72 €/Tag Brutto)
Q3: 16 m³/h
2,07 €/Tag Netto  (2,21 €/Tag Brutto)
Q3: 25 m³/h
2,57 €/Tag Netto   (2,75 €/Tag Brutto)
Q3: 40 m³/h
3,07 €/Tag Netto  (3,28 €/Tag Brutto)
Q3: 63 m³/h
3,07 €/Tag Netto  (3,28 €/Tag Brutto)
Q3: 100 m³/h
4,07 €/Tag Netto  (4,35 €/Tag Brutto)

Alle Zählergrößen > Q3: 100 m³/h werden mit 6,07 €/Tag Netto (6,49 €/Tag Brutto berechnet).


Auf alle Preise (Entgelte) wird die Mehrwertsteuer mit dem aktuell gültigen Steuersatz von 7 % berechnet.

Bei Verbundzählern wird der Grundpreis für die jeweilig verwendeten Zählernennweiten separat berechnet.

Als Zähler werden standardmäßig Mehrstrahlzähler  eingesetzt. Auf Verlangen des Kunden ist ebenfalls der Einsatz von Ringkolbenzählern als auch elektronischen fernauslesbaren Ultraschallwasserzählern möglich, wobei die Kosten der Messeinrichtung durch den Kunden zu tragen sind.

Schmutzwasser

  • Arbeitspreis:  3,49 €/m³ Netto (4,15 €/m³ Brutto)
  • Grundpreis:  Die Berechnung erfolgt für den jeweiligen Abrechnungszeitraum auf den Tag genau.
  • bis DN 200 mm  0,21 € Tag Netto (0,25 €/Tag Brutto)
  • über DN 200 mm nach Sondervereinbarung


Auf alle Preise (Entgelte) wird die Mehrwertsteuer mit dem aktuell gültigen Steuersatz von 19 % berechnet.

Mobile Entsorgung

Folgende Fäkalwasserpreise werden einheitlich im gesamten Verbandsgebiet berechnet:

Die Standardberechnung erfolgt mit 90 % des gemessenen Wasserverbrauches mit einem Preis von


  • 4,96 €/m³ Netto (5,90 €/m³ Brutto) bei Saugleitung mit Anschlussstutzen zum Entleeren der abflusslosen Sammelgrube und jederzeit mit einem Entsorgungsfahrzeug ungehindert erreichbaren vorhandenen Übergabepunkt

  • 4,96 €/m³ Netto (5,90 €/m³ Brutto) zuzüglich Arbeitsentgelt für die abgestimmte zu verlegende Schlauchlänge auf dem Grundstück in Höhe von: 0,76 €/m Netto (0,90 €/m Brutto)


  • 10,74 €/m³ Netto (12,78 €/m³ Brutto) bei sondervertraglichen Vereinbarungen nach der tatsächlich entsorgten Fäkalwassermenge zzgl. weiteres Entgelt für die Aufwendungen auf dem Grundstück (Schlauchverlegung)


Auf Antrag kann ein Absetzzähler pro Trinkwasserhauptanschluss genehmigt werden. Die Zustimmung ist kostenpflichtig (Bearbeitungsentgelt von 21,00 € Netto (24,99 € Brutto) . Mit der Zustimmung erhält der Antragsteller eine Übersicht von Unternehmen (Installateurverzeichnis) der Region, die beim Wasserverband Märkische Schweiz für Arbeiten an den Anlagen des Verbandes zugelassen sind.


Die Installation sowie die Auswechselung des Absetzzählers nach Ablauf des Eichzeitraumes obliegt dem Grundstückseigentümer. Die Fäkalberechnung erfolgt nach Einbau des Zählers mit 100 % des Wasserverbrauches abzüglich der über den Absetzzähler gemessenen Menge.


Bei einer außerplanmäßigen Abfuhr durch nicht rechtzeitige Anzeige der Entsorgung erhebt der WVMS folgende Zusatzkosten:


  • Montag-Freitag ab 16.00 Uhr: 54,00 € Netto (64,26 € Brutto).
  • Samstag, Sonntag und Feiertage: 70,00 € Netto (83,30 € Brutto).


Auf alle Preise (Entgelte) wird die Mehrwertsteuer mit dem aktuell gültigen Steuersatz von 19 % berechnet.

Trinkwasseranschluss

Trinkwasser-
anschluss

Die nachfolgenden Anschlusskosten sind inhaltlicher Bestandteil der Anlage A zur Wasserversorgungssatzung vom 13.12.2022 des Wasserverbandes Märkische Schweiz.

I. Baukostenzuschuss

Die Erhebung des Baukostenzuschusses erfolgt in Abhängigkeit von der Anschlussnennweite des Trinkwasserhausanschlusses.

Allgemein bei Errichtung eines Einfamilienhauses beträgt die Anschlussnennweite 25 mm (1").

Anschlussnennweite 25 mm ( 1" )520,00 €
Anschlussnennweite 32 mm ( 1 1/4" )600,00 €
Anschlussnennweite 40 mm ( 1 1/2" )670,00 €
Anschlussnennweite 50 mm ( 2" )1.290,00 €
Anschlussnennweite 80 mm ( 3" )4.100,00 €
Anschlussnennweite 100 mm ( 4" )5.150,00 €
Anschlussnennweite 150 mm ( 6" )6.150,00 €
Anschlussnennweite über 150 mm7.680,00 €

Auf alle ausgewiesenen Baukostenzuschüsse wird die Mehrwertsteuer mit dem aktuell gültigen Steuersatz von 7 % berechnet.

II. Hausanschlusskosten

Die Hausanschlusskosten für die Herstellung der Hausanschlüsse werden für die Anschlüsse bis 40 mm Nennweite auf der Grundlage der durchschnittlichen Anschlusskosten im Versorgungsgebiet des Wasserverbandes Märkische Schweiz pauschalisiert.

Für die Herstellung der Anschlussleitung von der Hauptleitung bis einschließlich der Wasserzählergarnitur werden berechnet:

(1) Herstellungskosten für den Hausanschluss im öffentlichen Bereich:
Anschlussnennweite 25 mm ( 1" )
680,00 € 
Anschlussnennweite 32 mm ( 1 1/4" )
753,00€
Anschlussnennweite 40 mm ( 1 1/2" )
873,00 €
(2) Herstellungskosten für den Hausanschluss auf dem Privatgrundstück
42,50 €
(3) Lieferung und Einbau der Wasserzählergarnitur
180,50 €

Auf alle Hausanschlusskosten wird die Mehrwertsteuer mit dem aktuell gültigen Steuersatz von 7 % berechnet.


Die Hausanschlusskosten für die Herstellung von Trinkwasserhausanschlüssen mit einer Nennweite > 40 mm werden auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten gegenüber dem Antragsteller abgerechnet. Ein entsprechender Kostenvoranschlag wird vor Anschlussherstellung dem Antragsteller unterbreitet.

Schmutzwasseranschluss

Schmutzwasser-
anschluss

Die nachfolgenden Anschlusskosten sind inhaltlicher Bestandteil der "Allgemeinen Entsorgungs- und Entgeltbedingungen für die Schmutzwasserbeseitigung des Wasserverbandes Märkische Schweiz vom 13.12.2022".

Nach den Veranlagungsgrundsätzen gemäß Abs. 3 und 4 beträgt der Baukostenzuschuss für:

1 Gebäudevollgeschoss 1.857 €
2 Gebäudevollgeschosse
2.062 €
3 Gebäudevollgeschosse
3.713 €
4 Gebäudevollgeschosse
5.568 €
5 Gebäudevollgeschosse
7.424 €

Die ausgewiesenen Preise für den Baukostenzuschuss Schmutzwasser sind Nettopreise und werden mit dem aktuell gültigen Steuersatz von 19 % in Rechnung gestellt.

Weitere Preise

TRINKWASSER

SIEHE ANLAGE A UND B ZUR WASSERVERSORGUNGSSATZUNG

ABWASSER

SIEHE ALLGEMEINE ENTSORGUNGS- UND ENTGELTBEDINGUNGEN FÜR DIE SCHMUTZWASSERBESEITIGUNG

MOBILE ENTSORGUNG

SIEHE ALLGEMEINE ENTSORGUNGS- UND ENTGELTBEDINGUNGEN FÜR DIE ÖFFENTLICHE FÄKALWASSER- UND FÄKALSCHLAMMENTSORGUNG

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